Rechtsanwältin Ina Rehle

Vertragsrecht

In Deutschland gilt die Vertragsfreiheit. Es gibt jedoch eine Vielzahl nicht abdingbarer Gesetze. Das heißt, diese sind nicht durch Vertrag änderbar, sondern gelten auf jeden Fall. Um so wichtiger ist es, bei der Gestaltung von Verträgen aller Art anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Wir bieten Ihnen Prüfung und Gestaltung unter anderem von folgenden Verträgen:

  • Arbeitsverträge
  • Werk- und Werklieferungsverträge
  • Kaufverträge / Verbraucherschutz
  • Leasingverträge
  • Lizenzverträge
  • Darlehensverträge
  • Mietverträge
  • Erb- und Eheverträge
  • Wir helfen Ihnen selbstverständlich auch dann weiter, wenn es zu Problemen mit bereits abgeschlossenen Verträgen kommen sollte.

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