Was kostet Recht?
Die Anwaltsvergütung bemisst sich nach dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Gerichtliche und außergerichtliche Tätigkeiten des Anwalts
richten sich nach dem Gegenstandswert einer Angelegenheit und der auftragsgemäß entfalteten Tätigkeit.
Für sog. interne Tätigkeiten - dabei handelt es sich um die Beratung des Mandanten - sieht das
RVG ab 1.7.2006 eine Honorarvereinbarung vor.
Dabei kann sowohl eine Pauschale als auch eine Abrechnung auf Stundenbasis in Frage kommen.
Diese Vereinbarung schliessen wir vor Aufnahme der Tätigkeit mit Ihnen.
Setzen Sie sich bitte am besten telefonisch mit uns in Verbindung und schildern uns Ihr Anliegen. Wir werden Ihnen dann die Kosten, die auf Sie zukommen können, erläutern und Ihnen ggf. ein Angebot über eine Honorarvereinbarung unterbreiten.
Klicken Sie bitte auf den 'Hilfe'-Button, um Erläuterungen zum Programm zu bekommen.
(Wichtig: Der Kostenrisiko-Rechner erfordert, dass JAVA-Applets auf Ihrem PC lauffähig sind. Ggf. bekommen Sie nähere Informationen hierzu auf der Java-Homepage der Firma SUN. Die Installation erfolgt auf eigene Gefahr!)
Bitte fragen Sie für eine konkrete Berechnung im Einzelfall direkt bei uns nach, um Missverständnisse zu vermeiden.
Kostenrisiko-Rechner
