Rechtsanwältin Ina Rehle

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Wir bieten Ihnen:

  • Prüfung von Arbeitsverträgen vor deren Abschluß
  • Beratung und Vertretung bei Abmahnung, Änderungskündigung und Kündigung*
  • Beratung bei Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Prüfung von Arbeitszeugnissen
  • Vertretung vor dem Arbeitsgericht und dem Landesarbeitsgericht,

    z.B. bei Kündigungsschutzklagen
  • Gestaltung und Prüfung von Aufhebungsverträgen

        unter Berücksichtigung der Anforderungen der Agentur für Arbeit
  • Beratung bei der Gründung eines Betriebsrats
  • Beratung bei Betriebsübergängen






  • * Wichtig: Falls Sie von einer Kündigung bedroht sind oder die Kündigung bereits erfolgt ist, ist es ratsam, unverzüglich anwaltlichen Rat einzuholen. Denn eine Kündigung - gleichgültig, ob es sich um eine ordentliche oder eine fristlose Kündigung handelt- gilt als rechtswirksam, wenn nicht innerhalb einer Frist von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Klage vor dem Arbeitsgericht erhoben wird. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Überprüfung, ob ausreichende Kündigungsgründe vorliegen, in den meisten Fällen nicht mehr möglich. Damit entfällt oft auch die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis zu erhalten oder zumindest eine angemessene Abfindung vom Arbeitgeber zu erhalten. Es kommt daher auf schnelles Handeln an!

    Rechtsanwältin Ina Rehle - Arbeitnehmer