Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Wir bieten Ihnen:
z.B. bei Kündigungsschutzklagen
unter Berücksichtigung der Anforderungen der Agentur für Arbeit
* Wichtig: Falls Sie von einer Kündigung bedroht sind oder die Kündigung bereits erfolgt ist, ist es ratsam, unverzüglich anwaltlichen Rat einzuholen. Denn eine Kündigung - gleichgültig, ob es sich um eine ordentliche oder eine fristlose Kündigung handelt- gilt als rechtswirksam, wenn nicht innerhalb einer Frist von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Klage vor dem Arbeitsgericht erhoben wird. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Überprüfung, ob ausreichende Kündigungsgründe vorliegen, in den meisten Fällen nicht mehr möglich. Damit entfällt oft auch die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis zu erhalten oder zumindest eine angemessene Abfindung vom Arbeitgeber zu erhalten. Es kommt daher auf schnelles Handeln an!
